Leichte Sprache

marktbewerbung:bremen

So können Sie diese Internet-Seite nutzen

Was ist marktbewerbung:bremen?

Diese Internet-Seite ist ein: Online-Dienst.

Sie können sich auf dieser Internet-Seite bewerben.

Die Bewerbung ist für einen Platz oder einen Stand auf den großen Festen und Märkten in Bremen.

Das sind:

  • der Freimarkt,
  • die Osterwiese
  • und der Weihnachtsmarkt.

Wer kann sich bewerben?

Dieser Online-Dienst ist für:

  • Schausteller.
    Schausteller reisen zu Märkten und Festen in verschiedenen Orten.
    Schausteller haben zum Beispiel Geschäfte zum Mitfahren oder Spielen.
    Zum Beispiel: ein Karussell, eine Achterbahn oder einen Stand zum Dosenwerfen.
    Sie können sich bewerben, um damit einen Platz zu bekommen.
  • Geschäftsleute.
    Sie haben ein eigenes Geschäft und können sich mit einem Stand bewerben.
    Zum Beispiel: für Essen und Trinken oder Dinge zum Verkauf.

Wichtiger Hinweis

In diesem Text schreiben wir nur
die Wörter für Männer.
Zum Beispiel: Schausteller.
Das kann man besser lesen.

Wir meinen damit auch:

  • Frauen.
  • Menschen, die sich nicht als Frau oder Mann fühlen.
  • Alle Menschen sind gleich wichtig.


Wie nutzt man den Online-Dienst?

Klicken Sie oben auf der Startseite auf das Feld: Hier starten.


Auf der nächsten Seite beginnen Sie mit der Anmeldung.
Sie haben 2 Möglichkeiten:


1. Haben Sie schon ein Servicekonto?

In dem Servicekonto stehen Infos über Sie und Ihre Firma.
Damit können Sie sich bei allen Online-Diensten von Bremen anmelden.
Klicken Sie auf: Mit Servicekonto bewerben.
Sie können sich dann mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort
vom Servicekonto anmelden.


2. Sie haben kein Servicekonto?
Dann klicken Sie auf: Ohne Servicekonto bewerben.


Sie kommen dann auf die Seite: Ihre Marktbewerbung.


Seite: Ihre Marktbewerbung


Auf der Seite finden Sie eine Übersicht,
welche Infos Sie eintragen müssen.


Haben Sie sich schon einmal beworben?
Dann können Sie die alte Bewerbung hochladen und bearbeiten.
Das geht auch ohne Servicekonto.
Klicken Sie dafür auf: Vorlage hochladen.


Sie können sich auch ohne Vorlage bewerben.


Klicken Sie auf: Weiter.


Zu diesen 4 Themen müssen Sie Infos ausfüllen:

1. Wir brauchen viele Infos

  • über Sie und Ihre Firma
  • und darüber, was Sie anbieten.

Die Infos heißen Daten.
Wir brauchen Ihre Erlaubnis,
dass wir die Daten speichern und weitergeben dürfen.
Das ist die: Einwilligung zur Datenverarbeitung.


2. Auf der nächsten Seite wählen Sie aus:
Für welches Fest oder welchen Markt wollen Sie sich bewerben?
Das ist die Seite: Auswahl Volksfest oder Jahrmarkt.


3. Auf der nächsten Seite füllen Sie ein Formular aus über sich und Ihre Firma.
Zum Beispiel: Name und Adresse.
Das sind die: Angaben zum Unternehmen.


4. Auf der nächsten Seite geben Sie Infos darüber:
Welchen Stand oder welches Geschäft wollen Sie anmelden?
Das sind die: Angaben zum Fahrgeschäft oder Stand.


Seite: Angaben zum Unternehmen


In dem Formular gibt es viele Felder, die Sie ausfüllen müssen.
Das sind die Pflichtfelder.

Sie erkennen ein Pflichtfeld am Stern: *

Haben Sie ein Pflichtfeld vergessen?
Dann sehen Sie beim Feld die Info: Bitte ausfüllen.


Für einige Felder gibt es extra Infos, die das Feld erklären.
Bei diesen Feldern steht ein: .


Ganz unten auf der Seite finden Sie einen Link: Erklärvideos.
In diesen Videos erklären wir die Bewerbung.
Alle Videos haben Untertitel.


Dateien und Fotos hochladen

Sie müssen einige Infos als Dateien oder Fotos hochladen.

Zum Beispiel:

  • Ihre Reisegewerbekarte.
    Das ist eine Erlaubnis vom Amt für die Arbeit auf Festen und Märkten.
    Dafür gibt es eine extra Seite.
    Hier tragen Sie auch die Infos dazu ein.
    Zum Beispiel: die Nummer von der Reisegewerbekarte.

  • Eine Zeichnung, auf der man sieht:
    Wie groß ist der Stand oder das Geschäft?
    Damit können wir sehen, wie viel Platz Sie brauchen.
    Zum Beispiel: für ein Karussell oder einen Stand.
    Die Zeichnung ist der Grundriss.

Sie können auch Fotos vom Handy hochladen.
Darauf können wir sehen,
wie Ihr Stand oder Geschäft aussieht.


Sie können die Dateien und Fotos auch später hochladen.
Dafür bekommen Sie einen Link per E-Mail,
nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben.


Seite: Zusammenfassung Ihrer Bewerbung

Darauf können wir sehen,
wie Ihr Stand oder Geschäft aussieht.


Haben Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt?
Und haben Sie alle wichtigen Dateien hochgeladen?
Dann finden Sie auf der letzten Seite von der Bewerbung eine Übersicht.
Das ist die Zusammenfassung von allem,
was sie eingetragen haben.
Sie prüfen nochmal: Ist alles richtig?
Dann klicken Sie auf: Bewerbung versenden.


Was passiert nach der Bewerbung?


Sie sehen auf der Internet-Seite die Bestätigung:
Ihre Bewerbung wurde versendet.


Sie können ein PDF von der Bewerbung runterladen.
Dafür klicken Sie auf dieses Zeichen:

Und Sie können die Bewerbung als Vorlage speichern.
Die Vorlage können Sie nutzen,
wenn Sie sich das nächste Mal bewerben.
Klicken Sie dafür unten auf das Feld:
Vorlage für spätere Bewerbung speichern.


Prüfung von der Bewerbung und Entscheidung

Dann prüft das Amt Ihre Bewerbung.
Das Amt heißt:
Die Senatorin für Wirtschaft,
Häfen und Transformation

Referat 51 – Marktangelegenheiten


Das Amt meldet sich nach der Prüfung bei Ihnen
mit einem Anruf, einer E-Mail oder einem Brief.
Vielleicht hat das Amt noch eine Frage.


Sie bekommen eine Info über die Zusage oder Absage von Ihrer Bewerbung.


Ganz unten auf der Startseite


Ganz unten auf der Startseite finden Sie diese Infos:

  • Barrierefreiheit
    Hier steht, wie barrierefrei die Seite ist.
  • Leichte Sprache
    Das ist der Link zu den Infos in Leichter Sprache.
  • Gebärdensprache
    Hier finden Sie Infos in Gebärdensprache.
  • Erklärvideos
    Hier finden Sie Videos, in denen wir die Bewerbung erklären.
  • Häufig gestellte Fragen
    Viele Menschen haben die gleichen Fragen an uns.
    Hier lesen Sie Antworten auf häufige Fragen.
  • Kontakte
    Hier finden Sie Telefon-Nummern und E-Mail-Adressen.
  • Datenschutz
    Wir haben Infos über Sie, wenn Sie unsere Seite besuchen und nutzen.
    Die Infos heißen Daten.
    Hier steht, was wir mit den Infos machen.
  • Zulassungsrichtlinie
    Hier finden Sie die Regeln für Bewerbungen.
  • Impressum
    Hier steht:
    • Wer diese Seite gemacht hat.
    • Wer für die Seite verantwortlich ist.
  • Feedback
    Was ist gut am Online-Dienst?
    Was ist schlecht?
    Hier können Sie uns eine Info schreiben.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2023.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator: Stefan Albers.


Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.


In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular


Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
E-Mail: Barrierefreiheit@wae.bremen.de


Sie können sich über diese Dinge beschweren:      

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de


Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle


Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite.


Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.